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Aktuelles

Hier erhalten Sie Informationen über die aktuellen Ereignisse beim Gericht.









Infoblatt zur Notariatsreform

Neue Zuständigkeiten ab 01.01.2018


Am 01.01.2018 findet die Notariats- und Grundbuchamtsreform ihren Abschluss. Im Amtsgerichtsbezirk Spaichingen werden die bisherigen staatlichen Bezirksnotariate aufgelöst, nämlich das Notariat Spaichingen, das Notariat Wehingen und das Notariat Trossingen (weitere Informationen dazu unter www.notariatsreform.de).

Neue gerichtliche Zuständigkeiten ab 01.01.2018:

Gerichtsbereich

Aufgabenschwer-punkte

Neue   zuständige Stelle

Betreuungsgericht

Bestellung   und Überwachung eines rechtlichen Betreuers

Amtsgericht   Spaichingen

Hauptstraße   72

78549   Spaichingen

Tel.:  07424 / 95580

Fax: 07424 / 955839

Fax: 07424 / 955849

Email:poststelle@AGSpaichingen.justiz.bwl.de

 

Nachlassgericht

Eröffnung   von Verfügungen von Todes wegen,
  Erteilung von Erb- scheinen, Entgegennahme von Erbschaftsausschla-

gungen

Amtsgericht   Tuttlingen

Werderstr.   8

78532   Tuttlingen

Tel.: 07461 / 98300

EMail: poststelle@AGTuttlingen.justiz.bwl.de


Grundbuchamt

Führung   des Grundbuchs, Erteilung von Grundbuchabschriften

Amtsgericht   Sigmaringen

-Grundbuchamt-

Fidelis-Graf-Straße   2

72488   Sigmaringen

Tel.: 07571 / 1821-250

Fax: 07571 / 1821-299

Email: poststelle@gbasigmaringen.justiz.bwl.de

 


Beurkundungen und Beglaubigungen ab 01.01.2018:

Beurkundungen und Beglaubigungen werden ab 01.01.2018 von freiberuflich tätigen Notaren durchgeführt. Namen und Adressen sind über www.notar.de abrufbar.


Verwahrung notarieller Urkunden:

Die bei den aufgelösten Notariaten errichteten notariellen Urkunden werden künftig beim Amtsgericht Spaichingen, Hauptstraße 72, 78549 Spaichingen, verwahrt.

Urkundsjahrgänge mit noch offenen Urkundsgeschäften werden von Notariatsabwicklern verwahrt, die die-se Geschäfte zum Abschluss bringen. Von welchem Notar noch offene Vorgänge bearbeitet werden, erfahren Sie unter www.notariatsreform.de 

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Wichtige Informationen zum Vereinsregister


Ab dem 08. Juni 2015 wird das Vereinsregister des Amtsgerichts Spaichingen zum Link Amtsgericht Stuttgart konzentriert.

Ab diesem Zeitpunkt ist ausschließlich das Amtsgericht Stuttgart für die Führung des Vereinsregisters zuständig.

Die Landesregierung hat im September 2012 die „Konzentration und elektronische Führung des Vereinsregisters“ beschlossen. Diese Entscheidung beinhaltet den Auftrag an die Justiz, eine zukunftsorientierte Registerführung in Vereinssachen einzuführen. Im Zuge der Neuordnung der Vereinsregister werden die bisherigen Vereinsregisterstandorte auf vier Amtsgerichte konzentriert. Das Amtsgericht Stuttgart, neben den Amtsgerichten Ulm sowie Freiburg und Mannheim eines der vier zentralen Registergerichte, wird für den Landgerichtsbezirk Rottweil zuständig sein. Die Eingliederung der bisherigen Vereinsregisters wird schrittweise durchgeführt.

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